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  3. Stabilitätsgesetz 2016
Lesezeit: 3 min

Stabilitätsgesetz 2016

Die Neuheiten für Rentner und Privatpersonen

Im Winter 2016 von Dr. Egon Gerhard Schenk

Dieser Artikel erschien vor 7 Jahren im Meraner Stadtanzeiger und ist unter Umständen nicht mehr ganz aktuell

Am 30. Dezember 2015 ist das Stabilitätsgesetz für das Jahr 2016 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht worden. Es handelt sich um das Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2015, das aus nur einem Artikel aber 999 Absätzen besteht.

Bargeldzahlung bis zu 2.999,99 möglich

Seit dem 01.01.2016 kann man Bargeldzahlungen bis zu einer Höhe von 2.999,99 Euro vornehmen. Wie bisher müssen Teilzahlungen bei der Überprüfung der Grenze berücksichtigt werden. Eine Splittung der Zahlungen ist nicht möglich.

Erhöhung der Renten

Rentner können sich auf eine Mini-Erhöhung ihrer Renten freuen. Das Stabilitätsgesetz sieht nämlich eine Erhöhung der steuerfreien Grenze für Renten vor. Die Erhöhung liegt bei Rentnern bis zum 75. Lebensjahr bei 4,83 € pro Monat, bei Rentnern ab dem 75. Lebensjahr beträgt die Erhöhung 12,92 € pro Monat. Hätte das Stabilitätsgesetz diese Erhöhung nicht vorgesehen, wären die Renten, aufgrund der fehlenden Inflation im Jahre 2015, sogar gesunken. Mit Rundschreiben 210 vom 31.12.2015 hat das INPS die Mindestrente für das Jahr 2015 definitiv mit 501,89 € festgelegt. Nachdem im Laufe des Jahres 2015 vom INPS als provisorische Mindestrente € 502,39 bezahlt wurden, hätten die Bezieher von Mindestrenten 0,50 € pro Monat zurückzahlen müssen. Ab dem 01.01.2016 wird das INPS eine Mindestrente von 501,89 € bezahlen.

Die GIS auf die Erstwohnung wird zwar nicht abgeschafft, der Freibetrag wird aber dermaßen erhöht, dass für eine 110 m² Wohnung keine GIS zu bezahlen ist

Die Erhöhung des Freibetrages steht im Ermessen der Gemeinde. Die Gemeinde Meran hat für das Jahr 2016 den Freibetrag von 557,37 € auf 900,09 € erhöht.

GIS bei Nutzleihe an Verwandte 1. Grades (Eltern, Kinder)

Das Stabilitätsgesetz sieht vor, dass bei unentgeltlicher Nutzung einer Wohnung durch einen Verwandten 1. Grades die Bemessungsgrundlage um 50 % reduziert wird. Voraussetzung ist aber, dass ein registrierter Leihvertrag vorliegt. Nachdem Südtirol in Bezug auf die GIS eine Finanzautonomie hat, hofft man, dass diese gesetzliche Regelung auch für Südtirol übernommen wird.

Die Steuerbegünstigungen für Sanierungen (50 % bzw. 65 % der Kosten) werden für ein Jahr unverändert verlängert

Auch der Bonus für den Ankauf von Möbeln und großen Haushaltsgeräten der Kategorie A+ im Ausmaß von 50 %, bei einem Maximalbetrag von 10.000,00 €, wird um ein Jahr verlängert. Neu ist, dass für Ehepaare und Partnerschaften (Lebensgemeinschaften more uxorio), die mehr als 3 Jahre bestehen und bei denen mindestens eine Person unter 35 Jahre alt ist, der maximal geförderte Betrag auf 16.000,00 € erhöht wird.

Absetzbarkeit der Hälfte der Mehrwertsteuer beim Ankauf von Wohnungen der Klimahauskategorie A und B

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Ausgabe 1/2016
Meraner Stadtanzeiger 1/2016
Do, 07. Jan 2016

  • Editorial 01/2016
  • Mit der Geduld am Ende
  • Wie viel Mut ist zumutbar?
  • Von echten und falschen Winterlichtern
  • „Kinder haben keine Lobby“
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  • Oberbozen - Themenweg „Erdpyramiden“ - St. Jakob
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