Voucher ade?!
Zusätzliche Meldung für Unternehmen, Freiberufler und Landwirte an das Arbeitsinspektorat
Im Herbst 2016 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Die ausufernde Verwendung der Lohngutscheine (Voucher) hat die Regierung bewogen, außer den bereits bestehenden verwaltungstechnischen Auflagen, eine zusätzliche Meldung an das Arbeitsinspektorat einzuführen, damit dieses schneller Betriebskontrollen durchführen kann. Zweck dieser Maßnahme ist, die Verwendung der Voucher auf gelegentliche Tätigkeiten zu beschränken. Das INPS war sowieso immer der Meinung, dass die Voucher bei kontinuierlichen Tätigkeiten nicht anwendbar sind. So konnte laut Anweisungen des INPS eine Putzfrau, die dreimal in der Woche zwei Stunden ein Büro putzt, nicht mit Voucher beschäftigt werden. Durch diese Einschränkungen wird wahrscheinlich in Zukunft die Schwarzarbeit wieder zunehmen.
Die zusätzliche Meldung an das Arbeitsinspektorat
Die neue Meldung muss nur von Seiten der Unternehmer, Freiberufler und Landwirte gemacht werden. Private Personen oder nichtgewerbliche Körperschaften (Vereine usw.) sind von der Meldepflicht befreit. Die Meldepflicht besteht seit Montag, den 24.10.2016.
Die Meldung muss spätestens 60 Minuten vor Arbeitsbeginn mittels E-Mail an die Adresse: [email protected] gemacht werden. Im Betreff müssen, getrennt durch Strichpunkte, folgende Daten angegeben werden:
- Steuernummer des Arbeitgebers
- Steuernummer des Arbeitnehmers
- Ort der Beschäftigung
- Tag der Arbeitsleistung
- Beginn der Arbeitsleistung
- Ende der Arbeitsleistung
Der Textbereich bleibt leer.
Beispiel: LKJSRT68A20I789D; KLLSTT70A13I589D; Meran; 10.11.2016; 09.00; 18.00.
Die Meldung ist bei jedem Arbeitsantritt zu machen. Wenn z.B. ein Kellner am Freitag, Samstag und Sonntag arbeitet, müssen drei Meldungen gemacht werden.