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Baustellenvorankündigung ab 1. April 2018 nur mehr telematisch

Lesezeit: 1 min

Im Frühling 2018 von Dr. Egon Gerhard Schenk

Es dürfte mittlerweile allgemein bekannt sein, dass bei Sanierungsarbeiten oder bei baulicher Umgestaltung die Steuerbegünstigungen nur beansprucht werden können, wenn vor Beginn der Arbeiten eine Baustellenvorankündigung an das Arbeits­inspektorat verschickt wird. Bisher konnte man zu diesem Zweck den vom Amt für Arbeit ausgearbeiteten Vordruck verwenden. Ab 1. April 2018 kann man diese Meldung nur mehr telematisch vornehmen.

Anmeldung im System

Bevor man die Meldung ausfüllen und verschicken kann, muss man sich im Portal www.baustellenmeldungbz.it anmelden. Zu diesem Zwecke klickt man auf „Registrieren“ und gibt dann alle Daten des Benutzers ein. Username und Password können frei gewählt werden.

Nach der Registrierung wird man vom Arbeitsinspektorat telefonisch kontaktiert, wobei man dann die Registrierung bestätigen muss. Erst nach dieser Betätigung werden die Logindaten freigegeben.

Bestätigung der Meldung

Nach jeder verschickten Baustellenvorankündigung und nach jeder Änderung generiert das Informationssystem eine Empfangsbestätigung, welche über E-Mail an den Absender verschickt wird.

Übermittlung der Bestätigung an die Verwaltung und Anschlagepflicht

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Ausgabe 6/2018
Meraner Stadtanzeiger 6/2018
Do, 22. Mär 2018

  • Editorial 06/2018
  • 50 Jahre im grünen Bereich
  • Meran – eine christliche Stadt!?
  • Das Ist Norm seit 100 Jahren
  • Sträucher für klimatisch bevorzugte...
  • Mit Schneeschuhen zur Berglalm
  • Baustellenvorankündigung ab 1. April...
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