Nachtragshaushalt 2017
Lesezeit: 3 minIm Frühling 2017 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Neue Belastungen für Unternehmen – Steuererhöhungen nur verschoben
Auf Druck der EU zur Reduzierung des Haushaltsdefizites hat die Regierung am 24.4.2017 die Notverordnung Nr. 50 erlassen. Das 67 Artikel umfassende Dekret berührt fast alle Bereiche des Lebens, bringt aber weder Steuererhöhungen noch Entlastungen jeglicher Art. Die Regierung spielt offensichtlich auf Zeit, in der Hoffnung, dass sich die Wirtschaft aus eigener Kraft erholt. Die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 1.1.2018 wird insofern abgeschwächt, dass diese nicht ab 1.1.2018 auf 13 % bzw. 25 % steigt, sondern vorerst nur auf 11,5 % und 23,5 %. Alles nur Augenauswischerei, bis zum 1.1.2018 ist noch genügend Zeit, die %-Sätze zu ändern.
Die Notverordnung beinhaltet aber drei Einschränkungen, die sich auf das Tagesgeschäft der Unternehmer und Freiberufler dramatisch auswirken werden. Die Maßnahmen erschweren drastisch Steuerverrechnungen und entziehen den Betrieben somit Liquidität.
Ab dem 24.4.2017 können Zahlungen von Modellen F24 „mit Steuerverrechnungen“ nur mehr über die Internetportale „Entratel“ oder „Fisconline“ der Agentur der Einnahmen durchgeführt werden. Diese Regel gilt für alle Unternehmer und Freiberufler, welche über eine MwSt.-Nummer verfügen und betrifft die Verrechnungen sämtlicher Steuerguthaben (Mehrwertsteuer, Einkommensteuer IRPEF, IRES und IRI inklusive Lohnsteuer, die Wertschöpfungssteuer IRAP, die Steuereinbehalte, den Bonus Renzi, usw.).
Will der Unternehmer/Freiberufler weiterhin die Zahlungen der Modelle F24 selbst durchführen, muss er folgendes beachten:
- wenn keine Verrechnungen auf dem Mod. F24 vorgenommen werden, kann er die Zahlung wie bisher auch über das Homebanking (aber nie direkt am Bankschalter) durchführen
- wenn eine Verrechnung vorgenommen wird, muss sich der Kunde einen Zugang zu Entratel oder Fisconline schaffen und über diese Kanäle die Zahlung vornehmen. Natürlich können die Betriebe auch ihre Berater beauftragen, die Zahlungen für sie über den Kanal Entratel vorzunehmen, wobei die Schuldbeträge selbstverständlich auf dem Konto des Kunden belastet werden.
Besonders im Lohnbereich werden fast monatlich Verrechnungen vorgenommen (z.B. Bonus Renzi), weswegen sich besonders Betriebe mit Angestellten rechtzeitig organisieren müssen, um den neuen Bestimmungen gerecht zu werden.