Die Vermögenssteuer auf das Auslandsvermögen
(IVIES - imposta sul valore delle attivitá finanziarie detenute all' estero)
Im Sommer 2012 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Alle in Italien ansässigen und somit in Italien steuerpflichtigen Personen müssen, ab dem Jahre 2011 eine Vermögenssteuer auf das Auslandsvermögen bezahlen. Die Erklärung und Besteuerung dieses Vermögens erfolgt gleichzeitig mit der Steuererklärung UNICO und zwar in der Übersicht RM.
Wer gilt steuerrechtlich als in Italien ansässig und steuerpflichtig?
Laut Art. 2 des Einheitstextes für direkte Steuern müssen jene Personen in Italien ihr Welteinkommen erklären, welche für den Großteil des Jahres (mehr als 183 Tage) beim Meldeamt einer Gemeinde Italiens den Wohnsitz gemeldet haben oder gemäß Art. 43 des Z.G.B. ansässig sind. Laut diesem Artikel befindet sich das Domizil einer Person an dem Ort, an dem diese Person den Hauptsitz seiner Geschäfte und Interessen hat. Somit müssen auch Ausländer, welche in Italien nach den obigen Kriterien ansässig sind, die neue Vermögenssteuer auf ihr Vermögen im Ausland entrichten.
IVES auf ausländische Immobilien
Für die im Ausland gehaltenen Immobilien (Grundstücke und Gebäude) ist ab dem Jahre 2011 die IVIES im Ausmaß von 0,76 % zu entrichten. Als Bemessungsgrundlage wird für Immobilien in der EU und in den Staaten Island, Lichtenstein und Norwegen der aufgewertete Einheitswert (bei uns auch Katasterwert genannt) verwendet. In Deutschland und in Österreich ist die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer, in Frankreich die Berechnungsgrundlage für die ‚taxes foncières‘ heranzuziehen. Grundsteuer und ‚taxes foncières’ werden von den Gemeinden eingehoben.
Die Berechnungsgrundlage für alle, sich nicht in den obigen Staaten befindlichen Immobilien ist der Anschaffungspreis oder, falls dieser nicht nachweisbar ist, der Verkehrswert.
Von der berechneten IVIES können die im Ausland bezahlten Grundsteuern abgezogen werden. Beträge bis zu 200,00 € brauchen nicht entrichtet werden.
Die Zahlung erfolgt mittels Mod. F24 mit dem Abgabenkodex 4041. Es muss kein Steuerakonto für das Jahr 2012 entrichtet werden.