Steuerbonus für Sanierungsarbeiten verlängert und teilweise sogar erhöht
Im Sommer 2013 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Es ist bekannt, dass der Steuerbonus für Sanierungsarbeiten einer der wichtigsten Faktoren für den Antrieb der Wirtschaft ist. Auf der einen Seite schafft die Steuerbegünstigung unmittelbare und schnelle Steuereinnahmen (Mehrwertsteuer und Einkommensteuer), auf der anderen verteilt sich die Belastung des Staatshaushaltes durch den Bonus auf 10 Jahre. Eine absolute Win-win-Situation für den Staat.
Deswegen wurden die Steuerbegünstigungen nicht nur verlängert, sondern auch teilweise erhöht bzw. ausgeweitet.
Verlängerung der Begünstigungen für Sanierungen von Wohnungen
Der Termin für die Steuerbegünstigungen bei normalen Sanierungsarbeiten wurde auf den 31.12.2013 verlängert. Der Steuerbonus beträgt weiterhin 50 %. Die Höchstgrenzen und Formalitäten wurden nicht verändert.
Steuerbonus auch auf Möbel und Einrichtungen
Wer Sanierungen von Wohnungen vornimmt, kann im Zeitraum 01.07.-31.12.2013 den Steuerbonus von 50 % auch beim Ankauf von Möbeln und Einrichtungen (Küche, Badeinrichtung oder sonstige Möbel) beanspruchen. Der Steuerbonus steht für einen Höchstbetrag von 10.000,00 € zu und beträgt somit 5.000,00 €.