Terminaufschub für Steuerzahlungen
Im Sommer 2013 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Wie zu erwarten war, hat die Regierung den Terminaufschub für alle Zahlungen in Zusammenhang mit der Steuererklärung UNICO genehmigt. Der Aufschub hängt damit zusammen, dass die Programme für die Fachstudien (studi di settore) erst in den letzten Tagen zur Verfügung gestellt wurden. Deshalb gilt der Aufschub nur für jene Steuerpflichtigen, deren Einkommen den Fachstudien unterworfen sind.
Gleichzeitig sind auch jene Termine verschoben worden, die direkt mit der Steuerzahlung zusammenhängen:
- die Zahlung der prozentuellen Pensionsbeiträge für Handwerker, Kaufleute und Freiberufler ohne Pensionskasse;
- die Zahlung der Handelskammergebühren.
Nicht verschoben wurde der Termin für die Einzahlung der 1. Rate der IMU, mit Ausnahme jener für die Hauptwohnung, mit je einem Zubehör (Garage, Keller, Autoabstellplatz, usw.) und den landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden.