Meraner Anzeiger
  • Meraner Stadtanzeiger
  • News
  • Magazin
    • Aufgelesen
    • Ausländer in Meran
    • Botanischer Spaziergang
    • Chronik
    • Der Sterngucker
    • Der Stieglitz
    • Editorial
    • Gesundheit
    • Historisches
    • Interview
    • Kolumne
    • Kultur
    • Meraner Informiert
    • merk-würdig
    • Mode
    • Passer Fritz
    • Porträt
    • Ratgeber
    • Sport
    • Titelthema
    • Wandern in Südtirol
    • Wirtschaft
    • Worte zum Nachdenken
  • Service
    • Gesundheit
      • Apotheken
      • Ärzte
    • Kirchen / Gottesdienste
    • Reiseleiter für Meran
    • Wetter für Meran
    • Kleinanzeigen
    • Ausgabenarchiv
    • Blätterarchiv
  • Info
    • Termine
    • Preise / Mediendaten
    • Team
    • Kontakt
  1. Home 
  2. Wirtschaft  
  3. Einkommenserklärung „RED“ für Rentner

Einkommenserklärung „RED“ für Rentner

Lesezeit: 4 min

Im Sommer 2013 von Dr. Egon Gerhard Schenk

Dieser Artikel erschien vor 8 Jahren im Meraner Stadtanzeiger und ist unter Umständen nicht mehr ganz aktuell

Unter den Rentnern besteht zurzeit eine berechtigte Aufregung. Sie haben in den letzten Tagen vom INPS die Aufforderung zur Abgabe der Einkommenserklärung RED erhalten. Im Schreiben des INPS ist der Abgabetermin mit dem 31.07.2013 angeführt. Der Termin wurde jedoch in der Zwischenzeit auf den 31.10.2013 verschoben.

Wieso muss an das INPS eine eigene Einkommenserklärung geschickt werden?

Der Grund für die Aufforderung des INPS liegt darin, dass manche der Rentenzahlungen von der Höhe des Einkommens des Rentenbeziehers und eventuell seines Ehegatten abhängen. Dies gilt insbesondere für Bezieher der Mindestrente. Hat ein Rentenbezieher außer seiner Rente noch andere Einkommen, so garantiert das INPS nicht die Mindestrente (derzeit 495,43 €), sondern zahlt nur jene Rente aus, welche aufgrund der Beitragszahlungen zusteht. Gleiches gilt für die Hinterbliebenenrente. Wenn der Rentner auch sonstige Einkommen bezieht, dann wird die Hinterbliebenenrente von 60 % des Rentenbetrages des Verstorbenen bis auf 30 % gekürzt.

Die einzelnen Einkommensgrenzen können aus den beiliegenden Übersichten entnommen werden.

Wer muss das Mod. RED einreichen?

Das Mod. RED müssen alle Bezieher von Mindest- oder Hinterbliebenenrenten einreichen, welche zusätzliche Einkommen wie Einkünfte aus Mieten, selbstständiger Tätigkeit, Beteiligungen, usw. beziehen. Zu erklären sind auch steuerfreie und quellenbesteuerte Einkommen (Zinsen von Bank- oder Postsparbüchern, Zinsen von Bankkontokorrenten, Zinsgutscheine von Wertpapieren und Staatsanleihen, Gewinnausschüttungen oder Dividenden von nicht qualifizierten Beteiligungen, usw.). Befreit von der Abgabe sind nur jene Rentner, die eine Steuererklärung (Mod. 730 oder Mod. UNICO) einreichen und über keine steuerfreien oder quellenbesteuerte Einkommen verfügen.

Wo wird das Mod. RED eingereicht?

Das Mod. RED kann nur über das Internet eingereicht werden. Falls sich der Rentner nicht selbst einen Zugang zum Internetportal des INPS schaffen will, kann er die Meldung über ein Patronat oder eine Steuerdienststelle (CAF) einreichen.

 

Einkommensgrenzen für Aufstockung der Mindestrente

(Mindestrente 2012 € 481,00 – 2013 € 495,43)

 

Jahr

 

Ledige Personen

Verheiratete Personen mit Rentenanlaufzeit

 bis 1994

Verheiratete Personen mit Rentenanlaufzeit

ab 1994

Keine Aufstockung auf die Mindestrente bei zusätzlichem Einkommen über

2012

12.506,00

31.265,00

25.012,00

2013

12.881,18

32.202,95

25.762,36

Gesamte Aufstockung auf die Mindestrente bei zusätzlichem Einkommen unter

2012

6.253,30

25.012,00

18.759,00

Weiterlesen?

Sie haben der Cookie-Nutzung nicht zugestimmt. Das ist natürlich in Ordnung. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir auf die - auch noch so spärlichen - Werbeeinnahmen angewiesen sind, um den Betrieb der Website aufrecht zu erhalten. Falls sie den vollen Inhalt sehen möchten, können sie hier der erweiterten Cookie-Nutzung und somit den Werbeeinblendungen zustimmen und uns so ermöglichen, Werbung von Drittanbietern einzublenden. Danke.

Ausgabe 15/2013
Meraner Stadtanzeiger 15/2013
Fr, 26. Jul 2013

  • Editorial 15/2013
  • Wos der Bauer nit kennt, sell isst er...
  • „Mit frischen Zutaten zu gutem...
  • Hier bin ich Mensch, hier kauf ich ein
  • ... summertime ...
  • Gemeinsam Zeit verbringen
  • Mediation - den Rechtsstreit vermeiden
  • Die Platane, der unempfindliche...
  • Einkommenserklärung „RED“...
  • Eine Regierung, die nur heiße Luft...

PDF-Download 15/2013

Werbung

Gratis Immobilienschätzung
Meraner Stadtanzeiger
Meraner Medien GmbH
Romstraße 65
39012 Meran
MwSt. 02 635 820 216

Tel. & Fax 0473 234 505
Handy 333 4545 775
P.IVA 02 635 820 216

Bankverbindung:
Südtiroler Volksbank: IT94 O 05856 58590 0405 7122 3610
Südtiroler Sparkasse: IT85 P 06045 58596 0000 0502 0574

  • Impressum
  • Cookies
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • powered by dp