IMU - aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Im Frühling 2013 von Dr. Egon Gerhard Schenk
Was sich letzthin im Steuerbereich abspielt, ist ein äußerst unwürdiges Possenspiel. Auf der einen Seite die politischen Wahlversprechen, auf der anderen die Unfähigkeit der Regierung, die Ressourcen für die Abschaffung der IMU zu finden (nur durch die Abschaffung der IMU auf die Erstwohnung verliert der Staat 4,8 Milliarde €), haben nun zu einem totalen Chaos geführt.
Nur IMU-Zahlung auf Erstwohnung und deren Zubehöre sowie für landwirtschaftliche Gebäude auf September verschoben
Es handelt sich nur um einen zeitlichen Aufschub. Denn wenn nicht innerhalb August eine Neuregelung der IMU erfolgt, ist die erste Rate auf jeden Fall innerhalb September zu entrichten.
Ab spätestens 7. Juni neue Berechnungsmetode für die 1. Rate?
Voraussichtlich wird auch die Berechnungsmethode der 1. Rate abgeändert. Ein Änderungsvorschlag zum Art. 13 der Notverordnung Nr. 35/2013 (die bis spätestens 7. Juni in Gesetz umgewandelt werden muss) sieht vor, dass für die Berechnung der 1. Rate die von den Gemeinden für das Vorjahr (2012) festgelegten Regeln verwendet werden müssen. Bei der zweiten Rate muss dann der Ausgleich gemacht werden. Dies bedeutet, dass viele der bereits vorgenommenen Berechnungen falsch sind.