Hören und lauschen
Im Winter 2013 von Dr. Luis Fuchs
Im Büro des Landesrates Michl Laimer soll es einen Lauschangriff gegeben haben. Die Frage ist, wer da etwa und mit welcher Absicht abhören wollte. An und für sich nichts Außergewöhnliches, meinte Senator Siegfried Brugger kürzlich im Morgentelefon, jährlich würden in Italien 140.000 Telefon-Anschlüsse erlaubterweise abgehört.
Das Verb hören kann die unterschiedlichsten Bedeutungen annehmen, je nachdem welche Vorsilbe es sich zulegt. Abhören heißt nicht einfach zuhören; wer abhört, der hört heimlich Gespräche mit an. Anhören kann man ein Konzert, Zeugen werden angehört, Angeklagte werden verhört.
Erstaunliche Zusammenhänge ergeben sich zwischen „hören“, „gehorchen“ und „gehören“, demselben Wortfeld gehören sie an. Horchen ist die Intensivform von „hören“ im Sinne von „aufmerksam zuhören“; für „heimlich horchen“ sagen wir auch lauschen. Das Sprichwort warnt uns vor Lauschern: „Der Horcher an der Wand hört seine eigene Schand.“
Auch gehorchen leitet sich von horchen ab. Wer den Ton angab, also das Sagen hatte, gab Befehle, und das Ausführen von Befehlen mündete im Gehorsam. Das althochdeutsche „horsam“ entsprach dem lateinischen „oboediens“, was „willfährig“, „fügsam“ bedeutete und sich auf die Gehorsamkeit gegenüber Gott und der klerikalen Hierarchie bezog. Werbeslogans und Wahlversprechen bauen auf die Wirkung, dass wir sie hören und ihnen dann auch „gehorchen“. Zum Glück sind wir mittlerweile hellhörig geworden und setzen das Gehörte nicht immer gehorsam in die Tat um.